Umwelt-Sonderaktion 2014
Am 1. Januar 2010 ist das Serviceverbot für H-FCKW (insbesondere R22) in Kraft getreten (EU-Verordnung EG1005/2009). In der laufenden Übergangsfrist bis Ende 2014 darf lediglich recyceltes H-FCKW zur Instandhaltung und Wartung von Klima- und Kälteanlagen eingesetzt werden. Ab 1. Januar 2015 gilt ein generelles Verbot für diese Kältemittel.
Sollte in der Übergangszeit bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen und Lecksuche an einer Anlage ein Leck festgestellt werden, muss diese sofort umgerüstet werden bzw. ist eine Neuinstallation erforderlich.
Eine Umrüstung einer bestehenden Anlage auf ein neues Kältemittel ist meist nicht die optimale Lösung. Je nach Alter, verbleibender Betriebsdauer, Zustand und Betriebskosten kann es sinnvoll sein, die Kälteanlage zu ersetzen. Eine neue Anlage mit moderner energiesparender Technik ist langfristig gesehen wirtschaftlicher und amortisiert sich oft schon innerhalb kurzer Zeit.
Die BS-Klima GmbH leistet in ihrem Jubiläumsjahr erneut einen Beitrag zum Umweltschutz. Wir erleichtern Ihnen die Entscheidung, Ihre alte Anlage umzustellen oder sie komplett durch eine neue energieeffiziente Anlage zu ersetzen.
Planen Sie frühzeitig, um Risiken zu vermeiden! Eine neue Anlage ist eine Investition, die sich rechnet - auch für unsere Umwelt!
Bei gewerblichen Anlagen fördert das Bundesumweltministerium den Umstieg auf neue energieeffiziente Anlagen. Informationen dazu finden Sie hier...